18.09.2023
Gemeindeeigenes Bauland, Verkauf von vier Baulandparzellen
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat die Bevölkerung entschieden, dass das gemeindeeigene Land hälftig zu einem Mindestpreis von CHF 1'200/m2 zu veräussern und die Restfläche im Baurecht abzugeben ist.
In der Zwischenzeit wurde die Parzellierung des gemeindeeigenen Landes vollzogen und im Grundbuch eingetragen. Der Gemeinderat hat sich entschieden, die Parzellen mittels zweistufigem Angebotsverfahren zu veräussern.
Angeboten werden nachfolgende vier Parzellen (siehe Kennzeichnung in der Farbe Magenta). Alle Parzellen liegen in der Wohnzone 1 (W1). Handänderungssteuer gehen zu Lasten der Erwerber/innen.
Die vier Parzellen liegen in der Bauzone Wohnzone1 (W1).
Die Parzelle 4137 an der Rothornstrasse / Pilatusstrasse hat im rechtsgültigen Erschliessungsplan Leigrube eine Sichtzone eingetragen. Darauf wird in der Reservationsbestätigung und im Kaufvertrag hingewiesen.
Die Parzellen werden voll erschlossen zum Kauf angeboten.
Die Vermarkung (Grenzsteinsetzung) durch den Kreisgeometer erfolgt erst nach dem Bauende der Erschliessungsarbeiten und wird zu Lasten der Gemeinde ausgeführt.
Der Gemeinderat hat entschieden, ein zweistufiges Verfahren anzuwenden.
Wichtig: Im Rahmen der ersten Stufe können noch keine Angebote eingereicht werden, sondern erst bei der zweiten Stufe.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Parzellen an Einwohner/innen von Möhlin sowie neu auch auswärtige Interessent/innen vergeben werden können. Firmen und juristische Personen sind vom Erwerb ausgeschlossen. Pro Person kann für mehrere Parzellen ein Angebot abgegeben, aber nur eine Parzelle erworben werden. Der Mindestpreis für die Parzellen beträgt CHF 1'200.- / m2.
In einer ersten Stufe/Phase können sich Kaufinteressenten bewerben. Der Gemeinderat gibt nach der Prüfung aller Eingaben die Liste frei und damit die zur Angebotsabgabe in Stufe 2 zugelassenen Bietenden.
Um die Teilnahmeberechtigung zu prüfen sind folgende Unterlagen einzureichen:
Wichtig: Im Rahmen der ersten Stufe können noch keine Angebote eingereicht werden, sondern erst bei der zweiten Stufe.
Nach der Genehmigung der zugelassenen Kaufinteressenten/-interessentInnen aus der Stufe 1 können diese ihre Angebote mittels verschlossenem Angebotscouvert pro Parzelle einreichen. Dabei muss folgendes beachtet werden:
Die Öffnung aller Angebote erfolgt nach Ablauf der Eingabefrist mittels Öffnungsprotokoll. Die abschliessende Liste, nach der Nachbesserungsfrist, der höchsten Angebote für jede Parzelle wird dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Im Anschluss an die Genehmigung durch den Gemeinderat werden mit den jeweiligen Interessenten / Käuferschaften schriftliche Reservationsvereinbarungen abgeschlossen. Mit der Unterzeichnung ist eine Anzahlung in der Höhe von CHF 30'000.- an die Gemeinde zu leisten. Danach erfolgt die Ausarbeitung der Kaufverträge durch ein Notariatsbüro.
Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin, Abteilung Bau und Umwelt, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin
Vermerk auf Couvert:
«Bewerbung für Angebotsabgabe, Kauf Parzelle Leigrube»
Eingabefrist:
Freitag, 20. Oktober 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock
Die Bewerbungen können per Post zugesandt oder abgegeben werden.
Wichtig: Die Bewerbungen müssen zwingend bis am 20. Oktober 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
Vermerk auf Covert:
«Angebot für Parzelle XY, Leigrube»
Wichtig: Bei Angeboten für mehrere Parzellen muss für jede Parzelle ein separates Couvert abgegeben werden. Da man nur eine Parzelle erwerben kann, muss in jedem Couvert mit persönlicher Rangierung aufgezeigt werden, welche Parzelle man priorisieren würde, falls man für mehrere Parzellen das beste Angebot abgegeben hat.
Eingabefrist:
Freitag, 17. November 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock
Die Angebote können per Post zugesandt oder abgegeben werden.
Wichtig: Die Angebote müssen zwingend bis am 17. November 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
Vermerk auf Covert:
«Nachbesserung Angebot für Parzelle XY, Leigrube»
Eingabefrist:
Freitag, 8. Dezember 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock
Die Angebote können per Post zugesandt oder abgegeben werden.
Wichtig: Die Nachbesserungen des Angebotes müssen zwingend bis am 8. Dezember 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Nachbesserungsangebote werden nicht mehr berücksichtigt. Die Priorisierung der Parzellen bei Angeboten für mehrere Parzellen hat auch bei der Nachbesserung der Angebote ihre Gültigkeit.
Zögern Sie nicht; bei Fragen steht Ihnen Marius Fricker, Gemeindeschreiber, marius.fricker@moehlin.ch oder 061 855 33 01 sehr gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Möhlin