21.08.2025
Auflage vom 22.08.2025 bis 22.09.2025
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 22.08.2025 bis 22.09.2025 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein "Mein Konto" vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.
Baugesuchnummer: 2025-112
Bauherrschaft: Raphael und Sarah Schenker, Roberstenstrasse 78c, 4310 Rheinfelden
Grundeigentümer/in: Bauherrschaft
Projektverfasser/in: Lützelschwab AG, Hauptstrasse 1, 4313 Möhlin
Bauobjekt: Um- und Ausbau Dachgeschoss mit neuen Lukarnen, diverse Innenumbauten
Lage: Parz.-Nr. 2327, Römerstrasse 1
Zone: Wohnzone 2