Zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Chäppeli Chrüz
Chäppeli Chrüz
Beschreibung Banner
Ackerland Winter
Ackerland Winter
Beschreibung Banner
Adventsfenster Fuchsrain Schulhaus
Adventsfenster Fuchsrain Schulhaus
Adventsfenster Fuchsrain Schulhaus
Christkatholische Kirche Winter
Christkatholische Kirche Winter
Beschreibung Banner
 
 
Newsletter und Social Media
Newsletter und Social Media
Beschreibung Banner
1
Chäppeli Chrüz
Chäppeli Chrüz
Beschreibung Banner
2
Ackerland Winter
Ackerland Winter
Beschreibung Banner
3
Adventsfenster Fuchsrain Schulhaus
Adventsfenster Fuchsrain Schulhaus
Adventsfenster Fuchsrain Schulhaus
4
Christkatholische Kirche Winter
Christkatholische Kirche Winter
Beschreibung Banner
5
Details

Elternschaftsbeihilfe beantragen

Mit der Geburt eines Kindes entsteht, unter gewissen Bedingungen, Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des anspruchsberechtigten Elternteils ist zuständig für die Gewährung.

Umfassende Informationen sind dem Merkblatt «Elternschaftsbeihilfe» (Departement Gesundheit und Soziales Kt. Aargau) zu entnehmen.

Es wird empfohlen, die Sektion Soziale Dienste vor der Gesuchseinreichung zu kontaktieren.

Fachbereich Elternschaftsbeihilfe, Soziale Dienste
Soziale Sicherheit