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Todesfall melden

Ist eine Person in einem Spital oder Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an die Gemeindeverwaltung direkt durch die Verwaltung des Spitals oder des Heimes.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen von in Möhlin wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, bei der Abteilung Kanzlei vorzusprechen. Bitte nehmen Sie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) und das Familienbüchlein (wenn vorhanden) mit.

An allen arbeitsfreien Tagen ist der Bestattungsdienst Ahorn unter +41 61 851 43 43 erreichbar. Es steht Ihnen jedoch frei, ein beliebiges anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen. Sie finden untenstehend eine Liste mit Beispielen von Bestattungsunternehmen.

Kanzlei
Todesfall